BFSG Schnellcheck.io Zurück zur Startseite

Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Leistungen unter der Bezeichnung BFSG-Schnellcheck.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Leistung „BFSG-Schnellcheck" zwischen David Job, Eringerstr. 15, 80689 München, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden, Vereine, Stiftungen und sonstige Organisationen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Leistung nicht zu privaten Zwecken bezieht.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Der Anbieter führt eine manuelle fachliche Ersteinschätzung der vom Auftraggeber benannten Website durch. Geprüft wird ein zusammenhängender Nutzerweg, in der Regel von der Startseite bis unmittelbar vor Auslösung einer Bestellung oder Buchung.

(2) Grundlage der Prüfung sind die Anforderungen der EN 301 549 für Webinhalte in der bei Prüfung geltenden Fassung. Die Auswahl der im Einzelfall betrachteten Anforderungen liegt im fachlichen Ermessen des Anbieters und richtet sich danach, wo auf der geprüften Website Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

(3) Die Leistung ist eine Stichprobe. Sie umfasst weder alle Seitentypen noch alle Anforderungen und stellt keinen Konformitätsnachweis und keine Konformitätsbewertung im Sinne des BFSG dar. Aus dem Ausbleiben von Beanstandungen zu einem Prüfpunkt folgt nicht, dass die Anforderung auf der gesamten Website erfüllt ist.

(4) Die Leistung stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Aussagen zu Anwendungsbereich und Rechtsfolgen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Leistung auf der Website ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit Absenden der Bestellung über den Zahlungsdienstleister gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.

(3) Der Anbieter kann die Annahme ablehnen, insbesondere wenn die Prüfung technisch nicht durchführbar ist oder Zweifel an der Berechtigung nach § 5 bestehen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 4 Leistungszeit

(1) Der Anbieter nennt dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein konkretes Datum, bis zu dem der Bericht übermittelt wird. Dieses Datum wird Vertragsbestandteil.

(2) Der Auftraggeber kann bei der Bestellung stattdessen einen späteren Wunschtermin angeben.

(3) Verzögert sich die Übermittlung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, um mehr als zwei Werktage über das genannte Datum hinaus, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Vergütung wird erstattet.

(4) Ist der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und nennt einen neuen Termin. Stimmt der Auftraggeber diesem nicht zu, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Vergütung wird vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Mitwirkung und Berechtigung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt die zu prüfende Website und, soweit erforderlich, den zu prüfenden Ablauf.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die Prüfung der benannten Website zu beauftragen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Berechtigung beruhen.

(3) Sollen geschützte Bereiche geprüft werden, stellt der Auftraggeber gesonderte, zeitlich begrenzte Testzugänge bereit. Produktivkonten realer Personen dürfen nicht überlassen werden.

(4) Die Prüfung beschränkt sich auf die Bedienung der Website mit den Mitteln eines regulären Nutzers. Belastungstests, Angriffe auf die Sicherheit und automatisierte Massenzugriffe finden nicht statt.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss vollständig fällig und wird über den Zahlungsdienstleister eingezogen.

(3) Die Vergütung ist erfolgsunabhängig. Sie bemisst sich nach der erbrachten Prüfleistung, nicht nach Art oder Anzahl der Feststellungen. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, wenn keine oder nur wenige Beanstandungen festgestellt werden.

(4) Beauftragt der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung des Berichts eine vollständige Prüfung, wird die für den Schnellcheck gezahlte Vergütung vollständig auf diese angerechnet.

§ 7 Bericht und Nutzungsrechte

(1) Die Leistung wird durch Übermittlung des Berichts in Textform erbracht.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Bericht. Er darf ihn innerhalb seiner Organisation sowie gegenüber Dienstleistern, Auftraggebern, Vergabestellen und Behörden vollständig und unverändert weitergeben.

(3) Eine auszugsweise oder sinnentstellende Wiedergabe, insbesondere eine Verwendung zu Werbezwecken, die einen Konformitätsnachweis suggeriert, ist nicht gestattet.

(4) Eine öffentliche Verbreitung des vollständigen Berichts, etwa durch Veröffentlichung im Internet, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Diese wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.

§ 8 Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Feststellungen aus der Prüfung werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

(2) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter erbringt die Prüfung nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines fachkundigen Prüfers. Er schuldet eine fachgerechte Prüfleistung, nicht die Vollständigkeit der Feststellungen und keinen bestimmten Prüfungsausgang.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber den Bericht als Konformitätsnachweis verwendet oder gegenüber Dritten so darstellt, ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: 15.08.2026 · Version 1.0