Freiwillige Selbstauskunft
Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Website
Wer Barrierefreiheit prüft, sollte über die eigene Website Auskunft geben können. Hier steht, was erfüllt ist, was nicht, und wie Sie Barrieren melden.
Geltungsbereich und Status
Diese Erklärung gilt für die Website unter der Adresse bfsg-schnellcheck.io einschließlich aller Unterseiten.
Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht. Sie ist weder eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsrecht, wie sie öffentliche Stellen abgeben, noch die nach § 14 BFSG und Anlage 3 vorgeschriebene Information zur Barrierefreiheit einer Dienstleistung. Beides sind eigene Dokumente mit eigenen Anforderungen und darf man nicht verwechseln.
Angewandter Standard
Angestrebt wird die Erfüllung der Anforderungen der EN 301 549 für Webinhalte, entsprechend den Erfolgskriterien der Stufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2.
Was geprüft wurde
Die Website wurde mit den unten genannten Verfahren auf Barrierefreiheit geprüft. Eine vollständige Konformitätsprüfung aller Erfolgskriterien hat nicht stattgefunden, deshalb steht hier auch keine Konformitätsaussage und keine Punktzahl. Bekannt sind uns derzeit die folgenden Einschränkungen.
Nicht oder nur eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Vorführung „Derselbe Fehler, zwei Bauweisen"
Der interaktive Abschnitt auf der Startseite bildet eine Screenreader-Ausgabe vereinfacht nach. Es handelt sich um eine Veranschaulichung, nicht um eine echte Ausgabe eines Hilfsmittels. Die tatsächliche Ansage weicht je nach Screenreader, Browser und Konfiguration ab. Der Abschnitt ist mit Tastatur bedienbar; die dargestellten Inhalte sind vollständig als Text vorhanden und auch ohne aktiviertes JavaScript lesbar.
Externe Angebote
Für die Vereinbarung von Terminen und für die Zahlungsabwicklung wird auf Angebote Dritter verlinkt. Auf deren Barrierefreiheit besteht kein Einfluss. Sollten Sie dort auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns das bitte trotzdem mit. Wir geben es weiter und suchen im Einzelfall nach einem alternativen Weg. Eine Bestellung ist auf Wunsch auch per E-Mail möglich.
Berichte im PDF-Format
Prüfberichte werden als PDF ausgeliefert. Diese werden getaggt und mit Dokumentstruktur erstellt. Sollte ein Bericht für Sie nicht zugänglich sein, erhalten Sie ihn kurzfristig in einem anderen Format.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.08.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, durchgeführt mit Screenreader (NVDA, VoiceOver), reiner Tastaturbedienung, Vergrößerung auf 200 Prozent sowie einer Prüfung der Kontrastwerte. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Sie stoßen auf eine Barriere? Bitte schreiben Sie an info@bfsg-schnellcheck.io.
Hilfreich sind: die betroffene Seite, was Sie tun wollten, welches Hilfsmittel Sie verwenden. Auch eine kurze Beschreibung ohne technische Angaben genügt. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.
Benötigen Sie einen Inhalt dieser Website in einer zugänglichen Alternative, stellen wir ihn Ihnen auf demselben Weg zur Verfügung.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind
Bleibt Ihre Meldung ohne zufriedenstellende Reaktion, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Stelle wenden. Für Websites öffentlicher Stellen sind stattdessen die jeweiligen Schlichtungs- und Durchsetzungsstellen nach dem Behindertengleichstellungsrecht zuständig.